Hygienekonzept

Diesen Fragebogen bitte herunterladen, ausfüllen und zu Beginn des Trainings mitbringen!

Trainings- und Spielbetrieb Amateurfußball

Grundsätze

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“ und den vom Hessischen Fußball-Verband veröffentlichten regionalen Anpassungen. Es gilt für den Trainings- und Spiel- betrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Zusammengefasst bedeutet das, dass der Sport in seinem Trainings- und Wettkampfbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nunmehr eine weitgehende Öffnung erfährt. Dies gilt jedoch nicht für den gemeinsamen Aufenthalt vor und nach dem Sport im öffentlichen Raum. Darauf ist ausdrücklich zu achten. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregeln

1. Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen ist auf die Wahrung der Abstandsregeln und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Intensives Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände vor und direkt nach der Trainingseinheit oder dem Spiel. Beim Spiel möglichst auch in der
  • Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem
  • Die Spieler*innen tragen bei Wettkampf und Training ausschließlich ihre persönliche Ausstattung. Für die Spiele wird empfohlen, jedem/jeder Spieler*in ein Trikot/Hose/Stutzen zum persönlichen Gebrauch und selbstständiger Reinigung zu überlassen. Ist dies nicht möglich, sind die Trikots/Hose/Stutzen von einem Betreuer nach Reinigung der Hände auszugeben und nach dem Training/Spiel unter anschließender intensiver Reinigung der Hände einzusammeln und bei mindestens 60 Grad zu waschen und hygienisch
  • Im Training wird darauf verzichtet, Markierungshemden zu verteilen und diese hinterher wieder einzusammeln und beim nächsten Training wieder neu zu Jeder Spieler nutzt sein eigenes Markierungshemd, wäscht es nach jedem Gebrauch. Ist das nicht möglich, werden keine Markierungshemden genutzt.
  • Die benutzten Trainingsmaterialien werden nach der Benutzung mit Wasser und Seife

2. Verdachtsfälle Covid-19

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheits- zustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Sym- ptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Er- kältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird min- destens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der be- treffenden Person.

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und
  • Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist

Jesus Munoz Perez

  • Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Parker Fussball Academy

 und der SportstätteTV Wallau Sportanlage „

mit den lokalen Behörden abgestimmt.

  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes,

Alle Trainer*innen und verantwortliche Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen. Die Einweisung wird entsprechend dokumentiert.

  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte

4. Zonierung

Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
    • Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen
    • Trainer*innen
    • Team-Offizielle (gemäß Spielbericht)
    • Schiedsrichter*innen
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept „Shawn Parker“
    •  
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams

 

  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche)
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamt- Personenzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personen- bezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschränkungen informiert.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln

 

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim
  • getrennte Gastronomiebereiche
  • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

5. Trainingsbetrieb

Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundlagen je

Abläufe/Organisation vor Ort

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Wenn möglich sollte eine individuelle Anreise erfolgen.
  • Bei Anreise mit ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten

 

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können mit Vollkontakt durchgeführt
  • Kindermannschaften (Bambini bis einschließlich E-Jugend) trainieren weiterhin in kleineren Gruppen mit ausreichend

Auf dem Sportgelände

  • Die Nutzung des Sportgeländes erfolgt ausschließlich, wenn vorher ein eigenes Training geplant wurde. Auf kurzfristige, spontane Trainingseinheiten wird
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist
  • Bei der Nutzung geschlossener Räume wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Die Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen sowie Gastronomiebereichen unterliegt den jeweils lokal gültigen

6. Spielbetrieb

Abläufe/Organisation vor Ort

Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Eingang, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den gekennzeichneten Ausgang. Die maximal zulässige Teilnehmerzahl (Zuschauer, Spieler, Offizielle) wird durch geeignete Kontrollen nicht überschritten.

Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto
  • Die allgemeinen Vorgaben Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)

  • Die Abstandsregel (1,5 m Meter Abstand bzw. 3 m²) ist
  • Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen
  • Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des
  • Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen in wechselnden Gruppen. Alternativ trägt jeder in der Kabine anwesende Spieler, Trainer oder Vereinsverantwortliche einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und Kontaktflächen
  • In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung

Duschen/Sanitärbereich

  • Die Abstandsregel (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) ist einzuhalten, wenn keine geeigneten Abtrennungen vorhanden
  • Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit ausreichend Zeit zur Durchlüftung.
  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts werden
  • Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

Spielbericht

  • Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu
  • Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich

 

  • Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
  • Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich

Aufwärmen

  • Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in denen vor allem der Mindestabstand von 5 m zu Zuschauern und anderen Personen gewährleistet ist.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist vom Schiedsrichter (-Assistent) ein Mund-Nasen- Schutz zu

 

Einlaufen der Teams

  • Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschaften
  • Kein „Handshake“
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es werden, wenn möglich unterstützende Markierungen
  • Die Ersatzbank ist in einem Mindestabstand zu den Zuschauern aufgestellt oder der Bereich dahinter ist für Zuschauer

7. Hinweis Vertragsspieler*innen und bezahlte Trainer*innen

  • Die Fussball Acdemy ist der Arbeitgeber. Dieser trägt die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen.
  • Notwendige oder sinnvolle Maßnahmen können sich aus dem SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard des BMAS sowie ergänzender Regeln und Handlungsempfehlungen, B. der VBG, ergeben. Folgende Maßnahmen sind (aktuell) verpflichtend:
    • Unterweisung zum Hygienekonzept
    • Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz
    • Ermöglichen/Anbieten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die auch telefonisch erfolgen kann
      • Individuelle Beratung zu besonderen Gefährdungen aufgrund von Vorerkrankungen
      • Besprechung von Ängsten und psychischer Belastung
      • Vorschlag von geeigneten verstärkten Schutzmaßnahmen, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen des Konzeptes nicht weitreichend genug sind
      • Im Falle eines Infektionsverdachts ist von einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer*innen auszugehen, bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt

 

5er Gruppentraining

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Leistungen:

  • Kopfball
  • Ballannahme & Ballmitnahme
  • Dribbling
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